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Allgemeine Geschäftsbedingungen

DELTA Operations GmbH · Ergänzende Bedingungen zu den Beförderungs- und Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports

Wir arbeiten ausschließlich nach den Beförderungsbedingungen bzw. den allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports. Ergänzend gelten die folgenden Bestimmungen:

§ 1 Beauftragung eines weiteren Frachtführers

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranziehen.

§ 2 Zusatzleistungen

Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Für vorher nicht absehbare Zusatzleistungen und Aufwendungen kann ein zusätzliches Entgelt berechnet werden.

§ 3 Sammeltransport

Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.

§ 4 Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

§ 5 Erstattung der Umzugskosten

Hat der Absender gegenüber einer Behörde oder seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Erstattung der Umzugskosten, so hat er die kostentragende Stelle zu ermächtigen, den Rechnungsbetrag direkt an den Möbelspediteur zu zahlen.

§ 6 Transportsicherung

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten (z. B. Wasch- und Spülmaschinen, Computer, Tonträger, Foto- und andere elektronische Geräte) fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.

§ 7 Elektro- und Installationsarbeiten

Das Umzugspersonal ist nicht bevollmächtigt, Elektro-, Gas- oder Installationsarbeiten auszuführen, soweit dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.

§ 8 Handwerkervermittlung

Der Möbelspediteur haftet bei vermittelten Handwerkerleistungen ausschließlich für eine sorgfältige Auswahl der vermittelten Handwerker.

§ 9 Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Möbelspediteurs ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen zulässig.

§ 10 Abtretung

Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

§ 11 Missverständnisse

Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden sowie nicht schriftlich erteilte Weisungen binden den Möbelspediteur nicht.

§ 12 Nachprüfung durch den Absender

Der Absender hat bei der Übernahme des Umzugsgutes zu prüfen, dass keine Gegenstände vergessen oder versehentlich mitgenommen werden.

§ 13 Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig.

§ 14 Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 415 HGB sowie §§ 346 ff. BGB.

§ 15 Lagervertrag

Für die Einlagerung von Umzugsgut gelten zusätzlich die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB).

§ 16 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der vertragsschließenden Niederlassung des Möbelspediteurs, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.

§ 17 Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.