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DELTA Operations GmbH · Ergänzende Bedingungen zu den Beförderungs- und Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports
Wir arbeiten ausschließlich nach den Beförderungsbedingungen bzw. den allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports. Ergänzend gelten die folgenden Bestimmungen:
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranziehen.
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Für vorher nicht absehbare Zusatzleistungen und Aufwendungen kann ein zusätzliches Entgelt berechnet werden.
Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
Hat der Absender gegenüber einer Behörde oder seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Erstattung der Umzugskosten, so hat er die kostentragende Stelle zu ermächtigen, den Rechnungsbetrag direkt an den Möbelspediteur zu zahlen.
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten (z. B. Wasch- und Spülmaschinen, Computer, Tonträger, Foto- und andere elektronische Geräte) fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.
Das Umzugspersonal ist nicht bevollmächtigt, Elektro-, Gas- oder Installationsarbeiten auszuführen, soweit dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
Der Möbelspediteur haftet bei vermittelten Handwerkerleistungen ausschließlich für eine sorgfältige Auswahl der vermittelten Handwerker.
Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Möbelspediteurs ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen zulässig.
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden sowie nicht schriftlich erteilte Weisungen binden den Möbelspediteur nicht.
Der Absender hat bei der Übernahme des Umzugsgutes zu prüfen, dass keine Gegenstände vergessen oder versehentlich mitgenommen werden.
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 415 HGB sowie §§ 346 ff. BGB.
Für die Einlagerung von Umzugsgut gelten zusätzlich die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der vertragsschließenden Niederlassung des Möbelspediteurs, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
Es gilt deutsches Recht.